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Nichtionisierende Strahlungen (NIS) eindämmen

BBC Cellpack Power Systems verfügt über die notwendige Anwendungserfahrung zur NISV-konformen Grenzwertberechnung und deren Einhaltung.

NISV-konforme Magnetfeldberechnung

Optimale und kosteneffiziente Planung von NISV-konformen Anlagenauslegungen dank genauer Berechnung der elektromagnetischen Strahlenbelastung mit langjährig erprobten Tools.

Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft und stellt sicher, dass die Bevölkerung wirksam vor Elektrosmog geschützt wird. Die Verordnung fordert einen zwingenden Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte für Trafostationen, Kabelverteilkabinen und Leitungen.

BBC Cellpack Power Systems ermittelt diese projektspezifischen Grenzwerte durch Berechnungen mithilfe langjährig erprobter Tools oder normkonformen Messungen vor Ort im Falle einer Anlagensanierung. Die so erhobenen Daten ermöglichen es, bereits bei der Projektierung die Systemkomponenten so auszuwählen und anzuordnen, dass die Grenzwerte ohne kostspielige Abschirmungsmassnahmen eingehalten werden können.

Sind aus betrieblichen Gründen keine Optimierungen möglich oder überschreiten die Strahlungen bei bestehenden Anlagen die Grenzwerte, erarbeiten wir kostenoptimierte Sanierungskonzepte oder planen und realisieren auch ortsspezifische Abschirmmassnahmen.

Begriffe und Grenzwerte
Überall, wo sich Menschen aufhalten können (Ausnahme: Betriebspersonal), ist der Immissionsgrenzwert (IGW) gültig und beträgt für 50-Hz-Anlagen 100 μT.
Der Anlagengrenzwert AGW gilt für Orte mit empfindlicher Nutzung OMEN. Das sind vor allem die Bereiche, in denen sich Personen über einen längeren Zeitraum (mind. 20 h/Woche) aufhalten wie z.B. Kinderspielplätze, Schlafzimmer, Schulhäuser. Er liegt für 50 Hz-Anlagen bei 1 μT.

Dreistufiges Verfahren
Für Transformatoren und Leitungen wird ein dreistufiges Verfahren zur NISV-Beurteilung angewendet:

1) Beurteilung mit Richtabständen nach Vorgaben des ESTI

2) Berechnung der B-Felder (magnetische Flussdichte)

3) Messung der B-Felder und E-Felder (elektrische Feldstärke)

Zur korrekten Berechnung benötigen wir die Angaben zur Spannungsebene, die Planunterlagen sowie die technischen Daten zu den eingesetzten Betriebsmitteln (Mittelspannungs-Anlagen, Transformatoren, Verkabelung, Niederspannungsverteilung).

Sollten die Berechnungen Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte aufzeigen, so schlagen wir Ihnen die möglichen Änderungsmassnahmen vor. Oft kann durch eine einfache Anpassung des Anlagenlayouts die Einhaltung gemäss NISV erreicht werden.